DBU sucht umweltschonende Event Location für Deutschen Umweltpreis
Jedes Jahr verleiht die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) die höchste unabhängige Umweltauszeichnung Europas. Auf der Suche nach attraktiven und zugleich nachhaltig ausgerichteten Eventlocations für die Jahre 2023 bis 2028 ruft die DBU nun zum Wettbewerb auf. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2019.
Der Deutsche Umweltpreis geht an Personen, die herausragende Leistungen im Klimaschutz erbringen. Die Preisverleihung ist Teil eines Großevents, zu dem rund 1.200 Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft eingeladen werden. Entsprechend des Nachhaltigkeitsgedankens soll auch der Veranstaltungsort über ein ökologisch stimmiges Gesamtkonzept verfügen. Zu einem nachhaltigen Gesamtkonzept bei Events gehören z. B. energiesparende Klima- und Lüftungsanlagen, LED-Beleuchtung sowie eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Bewerber um den Austragungsort des Umweltpreises sollten sich am Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft „fairpflichtet“ orientieren und sowohl technische als auch räumliche Grundanforderungen des Umweltschutzes erfüllen. Ein Muss ist die 100-prozentige Nutzung von Ökostrom sowie die Verwertung aus wiederverwendbaren Materialien hergestellten Reinigungsmitteln, Toilettenpapieren, Servietten und Handtüchern bei ihren Events.
Auswirkungen des Brexit auf die Eventbranche
Großbritannien steht kurz vor dem lang diskutierten Austritt aus der Europäischen Union. Sollte dieser wie geplant zum 29. März 2019 realisiert werden, wirkt sich das auch auf das Travel Management und internationale Firmenveranstaltungen und Events aus.
Laut Veranstaltungsagentur Proske bringe insbesondere ein ungeregelter Brexit kurz- und mittelfristige Behinderungen für die Veranstaltungsbranche mit sich. Auf lange Sicht sollten umfassende Regelungen diese zwar minimieren, in der nächsten Zeit könnten sich jedoch Konsequenzen u. a. bei Dienstleistungsverträgen und der Projekt-Logistik für die Durchführung von Meetings, Events und Geschäftsreisen ergeben. Proske fasst wie folgt zusammen:
Dienstleistungsverträge
Verträge über eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen unterliegen in der Regel einem vertraglich vereinbarten Gerichtsstand und sind somit nicht automatisch vom Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union betroffen. Die Auslegung bestehender und zukünftiger Verträge ist grundsätzlich stark einzelfallabhängig. Es besteht allerdings ein grundsätzliches Risiko, dass Dienstleister aufgrund von Behinderungen im Waren- und Personenverkehr ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können.
Projekt-Logistik
Die größten aus dem Brexit resultierenden Risiken für Unternehmen werden für die Logistik befürchtet. Wenn Waren und Material etwa für die Durchführung von Messen, Kongressen und anderen Firmenveranstaltungen zu transportieren sind, sind neue Zollbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind Behinderungen der Einfuhr aus oder nach Großbritannien einzuplanen.
Einreiseregeln
Hier sind kaum Änderungen zu erwarten. Da das Vereinigte Königreich (UK) nicht zum Schengen-Raum gehört, wurde auch bislang von Einreisenden ein Personalausweis oder Reisepass verlangt. Es ist kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten, dass für Einwohnern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union künftig Visa beantragt werden müssen – zumindest nicht bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Unklar ist allerdings, ob und in welchem Ausmaß Dienstleistungen im Rahmen von Messen, Kongressen und anderen Veranstaltungen aus Großbritannien in der Europäischen Union oder umgekehrt getätigt werden dürfen.
Flugverkehr
Ein ungeregelter Brexit würde bedeuten, dass viele Aspekte neu verhandelt werden müssen. Das reicht von Sicherheitsbestimmungen bis hin zu Flugstrecken und Rechten für Airlines. Insbesondere britische Luftlinien könnten durch den Austritt massiv beeinträchtigt werden, da ihnen nicht mehr automatisch die Rechte von EU-Airlines zugestanden werden. Eine Verknappung des Angebots kann für Geschäftsreisende, Teilnehmer von Veranstaltungen und Dienstleister negative Auswirkungen haben.
Krankenversicherung
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) erhalten gesetzlich Krankenversicherte innerhalb der EU und in einigen weiteren europäischen Staaten medizinische Leistungen. Im Falle eines ungeregelten Brexits würde sie nach heutigem Stand ihre Gültigkeit verlieren. Geschäftsreisende sollten ihren Krankenversicherungsschutz überprüfen. Im Zweifel ist zu empfehlen, eine private Auslandsversicherung abzuschließen.
Währungsschwankungen
Da Großbritannien kein Mitglied der Eurozone ist, hat der Austritt keine direkten Auswirkungen auf den Wechselkurs. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten und damit verbundenem Konjunkturrückgang könnten stärkere Schwankungen im Verhältnis zwischen Euro und dem Britischen Pfund auftreten. Unsicherheiten im Wechselkurs behindern in jedem Fall die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Europäischen Union und Großbritanniens.
Mobilfunk
Im Rahmen des Brexit sind britische Mobilfunkbetreiber nicht mehr an die Vorgaben der Regulierungsbehörde gebunden. Reisende müssten nach dem Austritt mit wesentlich höheren Gebühren für Handytelefonate rechnen. Bislang ist noch nicht bekannt, wie sich britische Anbieter hier positionieren werden.
Datenschutz
Die EU-DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten umfassend. Dabei sorgt sie für Transparenz über die Frage, was erlaubt ist. Aus EU-Sicht wird Großbritannien zu einem Drittland. Der Transfer von Daten dorthin ist laut DSGVO grundsätzlich verboten. Organisatoren von Firmenveranstaltungen müssen hier ihre Vereinbarungen mit den Teilnehmern entsprechend anpassen.
Quelle: events – Das Fachmagazin für Live.Kommunikation